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Was macht eigentlich ein Notar bei einem Immobilienverkauf?

Wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, der Kaufpreis ausgehandelt ist und der Immobilientransfer eigentlich schon perfekt, dann bleibt nur noch der Gang zum Notar. Was es mit dessen Tätigkeit auf sich hat und wie wir als Makler schon im Vorfeld für einen reibungslosen Ablauf bei einem Objektverkauf sorgen, erfahren Sie hier.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, wird der Vertrag erst nach seiner Unterzeichnung bei einem Notartermin rechtsgültig. Diese sogenannte Beurkundung ist in Deutschland Pflicht (BGB). Der Notar ist der neutrale Ansprechpartner, auf den sich Käufer und Verkäufer im Vorfeld einigen und der sie als neutraler Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen berät. Zu den Aufgaben des Notars gehören alle Vorgänge vom Vertragsentwurf bis zur Umschreibung des Grundbucheintrages sowie die Kontrolle der Rechtsgültigkeit aller Vereinbarungen.

Was der Notar für seine Aufgaben von Ihnen benötigt

m seine Aufgabe zu erfüllen, erhält der Notar vom Verkäufer u. a. eine Liste bereits getroffener Vereinbarungen. Dazu gehören beispielsweise der Kaufpreis auf Basis einer fundierten Immobilienbewertung, bisherige Verbindlichkeiten und sogenannte Nebenabreden wie die Übernahme von Möbeln. Außerdem muss der Verkäufer eine Reihe von Unterlagen wie aktuelle Grundbuchauszüge, Flurkarte, Baulastenverzeichnis u. Ä. übermitteln.

Dies ist die Basis für den Kaufvertragsentwurf, den Käufer und Verkäufer zur Prüfung und Abstimmung etwaiger Unstimmigkeiten etwa 2 Wochen vor dem abschließenden Notartermin erhalten. So haben beide Seiten Zeit und Muße, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und eventuelle Änderungen abzustimmen. Bereits bei der Zusammenstellung der Unterlagen und später bei der Prüfung des Vertrages können wir Sie mit unserer Kompetenz bereits sinnvoll und effektiv unterstützen.

Der Kaufvertrag des Notars muss folgende Unterlagen beinhalten: Kaufgegenstandsbeschreibung, Kaufpreissumme für Grundstück, Haus und alle veräußerten Nebengebäude und Gegenstände sowie die Fälligkeit der Zahlung, Übergabetermin sowie die Sachmängelhaftung.

Der Notartermin und sein Ablauf

Teilnehmer sind die Vertragsparteien und der Notar. Ale Beteiligten müssen sich vor Beginn der Besprechung ausweisen. Zu Beginn des Termins verliest der Notar den Vertragsentwurf und erläutert juristische Begrifflichkeiten. Hier ist die letzte Gelegenheit, Fragen anzubringen und Änderungen vorzuschlagen, die nach Einigung durch den Notar in den Originalvertrag aufgenommen werden. Zum Schluss unterschreiben die Vertragsparteien und danach der Notar. Mit dessen Unterschrift wird der Vertrag rechtswirksam. Dieser Ablauf ist immer gleich; einzuplanen sind bei guter Vorbereitung etwa 60 Minuten.

Am Ende der Notariatstätigkeit steht die Zahlung des Kaufpreises

Nach Vertragsabschluss übernimmt der Notar die erforderlichen Änderungen und Meldungen beim Grundbuchamt und der Finanzbehörde. Sind alle Voraussetzungen für den Wechsel des Eigentümers geklärt, bekommt der Käufer eine Fälligkeitsmitteilung, die ihn vor unliebsamen Überraschungen wie eine übersehene Belastung auf der Immobilie schützt und die Aufforderung zur Zahlung impliziert.

Die Aufgabe des Notars ist also die rechtlich formale Kaufabwicklung. Die Zusammenstellung der dafür erforderlichen Unterlagen ist für manchen Verkäufer noch einmal eine Hürde auf dem Weg ins Ziel. Wir als Makler können Ihnen da viele Arbeiten abnehmen und gemeinsam mit Ihnen und dem Verkäufer bereits alle Unklarheiten vor dem notariellen Verkaufstermin beseitigen.

Mit diesen Dienstleistungen können wir Sie unterstützen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten:

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für den Notar

  • Vorabklärung von Änderungswünschen am Kaufvertrag

  • Preisverhandlungen bei Nebenabreden

  • Herbeiführung einer Vorab-Einigung zwischen Käufer und Verkäufer

Sie haben dazu weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

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